Gewässerregeln

Gewässerregeln

Übergreifende Regeln

  • Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
    • Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
    • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
    • Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
    • Hakenlöser
    • Messer und Fischtöter
    • Längenmaß / Maßband
    • geeigneter Unterfangkescher

  • In Tidengewässern und Fließgewässern dürfen keine Setzkescher verwendet werden.

  • Führung der Fangstatistik
    • Vor Angelbeginn sind Datum und wenn erforderlich das Gewässer einzutragen.
    • Alle gefangenen Fische sind, sofern sie entnommen werden, sofort in die Fangstatistik einzutragen.
    • Die Angelwoche zählt von Montag bis Sonntag

  • Der Abstand von Angler zu Angler soll an den Gewässern mindestens 10 m betragen, beim Raubfischangeln oder Spinnen 50 m. Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn der Angler, der zuerst am Gewässer war, dieses gestattet.

  • Für die Behandlung gefangener Fische gilt:
    • Nicht maßige Fische sind vorsichtig zurückzusetzen!
    • Ist schonende Hakenlösung nicht möglich, Vorfach abschneiden und Fisch zurücksetzen.
    • Schwerbeschädigte Fische sind zu töten und zu vergraben.

  • Pöddern ist in allen Gewässern, außer der Obereste, an allen Tagen erlaubt.

  • Fliegenfischen und Spinnfischen ist in allen Gewässern im Rahmen der Regeln der Gewässerordnung erlaubt.

  • Das Angeln mit dem Futterkorb ist an allen Vereinsgewässern, außer der Obereste, gestattet.

  • Verboten sind:
    • Jegliches Angeln in den Sperrgebieten
    • Benutzung eines Gaffs
    • Anfüttern in allen stehenden Gewässern
    • Angeln mit lebenden Köderfischen oder gesetzlich geschützten Tieren
    • Aalkörbe, Aalschnüre und Reusen
    • Angeln mit Drillingen auf Karpfen

Sonderregeln für die Obereste

  • Ab Brücke Heimbruch bis Kasernenbrack
  • Es darf nur mit 1. Rute vom 01.03. bis 15.10. gefischt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Angeln verboten.
  • Es ist nur Fliegenfischen und Spinnfischen erlaubt
  • Ausnahme
    • Im Bereich zwischen „Weißer Sand“ bis zum Graben Kasernenbrack darf in der Zeit von 19:00 – 07:00 mit 3 Grundangeln auf Aal geangelt werden.

Mindestmaße / Entnahmefenster

Gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muß, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich – sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife.

Abweichend zu den gesetzlichen Reglungen können Vereine eigene, höhere Mindestmaße festlegen. Gemessen wird der Fisch über die Seitenlinie im liegenden Zustand; dabei muss das Maul des Fisches geschlossen und die Schwanzflosse gestreckt sein.

FischartVereinsgewässer
Aal45 cm – 75 cm
Äsche32 cm
Bachforelle30 cm – 45 cm
Bachsaibling26 cm
Barsch20 cm – 40 cm
Butt/ Scholle20 cm
Döbel20 cm
Gras- Marmor und Silberkarpfen60 cm
Hecht50 cm – 85 cm
Karpfen40 cm
Lachs50 cm
Meerforelle50 cm
Quappe35 cm – 50 cm
Regenbogenforelle26 cm
Schleie30 cm – 45 cm
Zander50 cm – 75 cm
Weißfische, ausgenommen Köderfische20 cm

Lühe und Verbandsgewässer siehe Mindestmaße der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !

Schonzeiten

FischartVereinsgewässer
Äsche01.01. – 15.05.
Bachforelle15.10. – 28/29.02.
Meerforelle15.10. – 28/29.02.
Lachs15.10. – 15.03.
Hecht01.02 – 30.04.
Zander01.02 – 30.04.
Generelles Verbot für das Spinnfischen in den Wiesen und Weiden, Brack
4, Kasernenbrack, Sauensiek, Ovelgönner Kiesgrube, Ovelgönner
Mühlenteich, Kiesgrube Heidenau und Brunkhorstsche Wiesen
01.02. – 30.04.

Nicht aufgeführte Fisch und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen
bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz, bzw. der Niedersächsischen
Binnenfischereiordnung.

Lühe und Verbandsgewässer siehe Schonzeiten der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !

Fangbegrenzung

FischartVereinsgewässer pro Woche
Raubfische (Hecht bzw. Zander)2
Salmoniden5
Karpfen2
Schleie5

Lühe siehe Fangbegrenzung des besonderen Erlaubnisscheines!!!

Begrenzung Rutenanzahl

  • Spinnfischen / Fliegenfischen
    • Beim Spinnfischen und Fliegenfischen ist immer nur 1 Rute erlaubt
  • Grund- und Posenfischen
    • Erwachsene Mitglieder dürfen in den Vereinsgewässern mit 3 Ruten angeln
    • Jugendliche bis 15 Jahre dürfen in den Vereinsgewässern mit 2 Ruten angeln
    • Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in den Vereinsgewässern mit 3 Ruten angeln

Begrenzung der Angelzeit

  • Erwachsene unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung bei der Angelzeit.
  • Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehnungsbeauftragten Person dürfen Jugendliche an allen Gewässern nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr angeln.

Begriffsdefinitionen

  • Fliegenfischen
    Das Fliegenfischen oder Flugangeln ist eine Methode des Angelns. Sie unterscheidet sich von anderen Methoden vor allem dadurch, dass der Köder, im Allgemeinen Fliege genannt, zum Werfen zu leicht ist, weswegen das Eigengewicht der Schnur als Wurfgewicht verwendet wird. Dies verlangt eine besondere Wurftechnik und spezielles Angelgerät, insbesondere eine spezielle Schnur. Fliegenfischen im Sinne der Gewässerordnung ist nur das Angeln mit der Fliegenrute und ist nur mit passendem Sachkundenachweis erlaubt. Das Angeln mit Fliege hinter dem Spirolino zählt nicht als Fliegenfischen.

  • Spinnfischen
    Spinnfischen, auch Spinnen oder Blinkern genannt ist eine aktive Art des Angelns, bei der überwiegend Kunstköder wie Blinker, Wobbler, Weichplastikköder oder Spinner eingesetzt werden.

Gesetze und Ordnungen

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