Brunkhorstsche Wiesen

Brunkhorstsche Wiesen

Benötigte Papiere: Vereinsausweis + Vereinsfangstatistik

Beschreibung

Wenn Du einmal ganz in Ruhe angeln willst, dann bist du hier verkehrt!

Der Teich liegt nicht umgeben von Wiesen sondern ist ein künstlich angelegter Teich umzingelt von Häusern. Es führt ein Plattenweg rund um das Gewässer, der als Wanderweg bei Mensch und Tier sehr beliebt ist.

Das Gewässer wird jährlich mit Zuschüssen der Stadt besetzt. Hierbei bilden Karpfen den Schwerpunkt!

Diese gibt auch Gästekarten, nur für Anwohner aus Buxtehude, für das Gewässer aus. Deshalb nicht wundern, wenn Du “fremde” Angler triffst.

Wenn du Köderfische brauchst, bist du hier genau richtig. Es gibt aber auch viele kapitale Hechte und Karpfen. Selbst Meerforellen sind hier schon gefangen worden.

Einmal im Jahr wird ein Vereinsangeln an diesem Gewässer abgehalten. Entweder von der Jugendgruppe oder aber von den Aktiven/Senioren.

In den Brunkhorstschen Wiesen gelten abweichende Regeln, für Gastkarteninhaber, zu den anderen Vereinsgewässern!

Gesonderte Regeln der Stadt Buxtehude für Gastkarteninhaber

Erlaubt sind bis zu 2 Handangeln zum Fischen auf Friedfisch (Weißfisch, Karpfen, Schlei und Aal). Die Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen. Erlaubnisscheininhaber mit Sportfischereiprüfung sind berechtigt, mit einer der beiden Handangeln entweder mit totem Köderfisch oder mit Wurfrute und Blinker auf Raubfisch zu fischen. Das Fischen mit Netzen jeglicher Art oder das Pöddern sind verboten!

Mitzuführen sind auf jeden Fall:

  • Maßband
  • Messer

FischartMindestmaß
Gastkarteninhaber
Aal40 cm
Hecht50 cm
Zander50 cm
Barsch15 cm
Karpfen40 cm
Meerforelle50 cm
sonst. Forellen26 cm
Schlei25 cm
alle Weißfische,
ausgenommen Köderfische
20 cm

Schonzeit Hecht und Zander vom 01.12. bis 30.04. jd. Jahres, alle Forellenarten vom 15.10. bis 20.02. jd. Jahres. In der Schonzeit ist das Angeln mit Wurfrute, Blinker, Köderfisch -auch lebend- verboten.

Gem. Nieders. Fischereigesetz ist der Fang von Lachs, Nase, Mühlkoppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Ellritze verboten.

Jede Woche dürfen nur 1 Karpfen, 1 Raubfisch sowie 2 Forellen geangelt werden.

Fotos

Standort

Größere Karte anzeigen

Hauptfischarten
Karpfen
Schleie
Hecht
Weißfisch

FangbegrenzungAnzahl pro Woche
Vereinsmitglieder
Karpfen2
Salmoniden5
Raubfische (Hecht oder Zander)2
Schleie5

SchonzeitenüberblickZeitraum
Vereinsmitglieder
Raubfische (Hecht oder Zander)01.02. – 30.04.
Salmoniden15.10. – 28.02./29.02.

Wichtige Regeln

  • See- und Teichrosen stehen unter Naturschutz!
  • Es sind nur 2 Angeln erlaubt!
  • In der Schonzeit ist das Angeln mit Wurfrute, Blinker, Köderfisch verboten!