Schonzeiten und Mindestmaße
Hier sind mal unsere Regeln zusammengefasst:
Beim Angeln sind folgende Papiere mitzuführen:
- Sportfischerpass
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
Ordnungsgemäße Führung der Fangstatistik ist Pflicht.
Vor Angelbeginn sind Datum und wenn erforderlich
das Gewässer einzutragen.
Alle maßig gefangenen Fische sind, sofern sie mitgenommen
werden sollen, sofort in die Fangstatistik einzutragen.
Die Fangstatistiken sind grundsätzlich bei dem Empfang eines
neuen Erlaubnisscheines abzugeben.
Wenn keine Besuche am Gewässer aufgezeichnet wurden,
ist eine Fehlmeldung abzugeben.
Ohne die Abgabe der Fangstatistik wird kein neuer Erlaubnisschein ausgegeben!
Mindestmaß
Gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muß, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich - sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife.
Abweichend zu den gesetzlichen Reglungen können Vereine eigene, höhere Mindestmaße festlegen.
Gemessen wird der Fisch über die Seitenlinie im liegenden Zustand; dabei muß das Maul des Fisches geschlossen und die Schwanzflosse gestreckt sein.
Mindestmaße:
| Aal |
45 cm |
| Äsche |
32 cm |
| Bachforelle |
26 cm |
| Bachsaibling |
26 cm |
| Barsch |
15 cm |
| Butt/ Scholle |
20 cm |
| Döbel |
20 cm |
| Gras- Marmor und Silberkarpfen |
60 cm |
Hecht Vereinsgewässer
Hecht Este |
60 cm
50 cm |
| Karpfen |
40 cm |
| Lachs |
50 cm |
| Meerforelle |
50 cm |
| Quappe |
35 cm |
| Regenbogenforelle |
26 cm |
| Schleie |
25 cm |
Zander Vereinsgewässer
Zander Este |
60 cm
50 cm |
| Weißfische, allgemein ausgenommen Köderfische |
20 cm |
Änderung der Aal Mindestmaße gemäß
Jahreshauptversammlung vom 21.01.2011.
Lühe und Verbandsgewässer siehe gesonderte Erlaubnissheine!
Schonzeiten :
| |
Vereinsgewässer |
Este |
| Äsche |
01.01 - 15.05 |
01.01 - 15.05 |
| Bachforelle |
15.10 -28/29.02 |
15.10 -28/29.02 |
| Regenbogenforelle |
15.10 -28/29.02 |
15.10 -28/29.02 |
| Meerforelle |
15.10 - 28/29.02 |
15.10 -28/29.02 |
| Lachs |
15.10 - 15.03 |
15.10 - 15.03 |
| Hecht |
01.12 -30.04 |
01.02 -15.04 |
| Zander |
01.12 -30.04 |
01.12 -30.04 |
| |
|
|
| Bachneunauge |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Bachschmerle |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Bitterling |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Elritze |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Flußneunauge |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Mühlkoppe |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Meerneunauge |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Nase |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Rapfen |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Schlammpeitzger |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Steinbeißer |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Stör |
ganzjährig |
ganzjährig |
| Schnäpel |
ganzjährig |
ganzjährig |
| |
|
|
Nicht aufgeführte Fisch und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz,
bzw. der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung vom 6.7.89
Lühe und Verbandsgewässer siehe gesonderte Erlaubnissheine!
Schleuse Moisburger Straße (Granini), hier...
40 m flußabwärts und
40 m in den Mühlenteich
Hansebrücke, hier...
Raum unter der Brücke bis Schleusentor Westfleht sowie Este aufwärts bis einschließlich 40 m hinter dem Zwinger (Ende Kinderspielplatz)
In den Sperrgebieten ist jegliches Angeln verboten! (einschließlich Pödderei)
Die Gesamtzahl der zur selben Zeit benutzten Ruten darf drei nicht überschreiten!
Ausnahmen:
Während des Spinnfischens ist keine andere Angelart erlaubt.
Mit totem Köderfisch darf generell nur mit einer Rute geangelt werden. (Grundangeln ausgenommen)
Brücke Heimbruch (Ortsmitte) bis zum Graben Kasernenbrack
ist das Angeln mit einer Rute nur gestattet:
| Mit Fliege |
01.03- 31.12 |
| Mit Spinner (ein Drilling Widerhaken angedrückt) |
01.06 -15.10 |
| Mit Köderfisch (mindestens 12 cm) |
01.04 - 31.01 |
In der Zeit von 19:00 bis 7:00 darf vom Graben Kasernenbrack bis zum ehemaligen Übungsgelände der Bundeswehr (Weißer Sand) mit drei Grundangeln auf Aal geangelt werden.

Spinnfischen und Fliegenfischen ist in allen Gewässern nur gestattet, wenn die jeweilige Prüfung abgelegt und im Sportfischerpaß eingetragen ist.
Pödden ist überall (außer in den Sperrgebieten ) an allen Tagen erlaubt
Die Angelwoche zählt von Montag bis Sonntag

Fangbegrenzung:
In den Vereinsgewässern sind folgende Fänge pro Angelwoche erlaubt:
-2 Raubfische (Hecht bzw. Zander)
-5 Salmoniden, davon 1 Meerforelle oder Lachs
-1 Karpfen
-5 Schleie
In der Este sind folgende Fänge pro Angelwoche erlaubt:
-3 Raubfische (Hecht bzw. Zander)
-5 Salmoniden
-2 Karpfen
-5 Schleie
Insgesamt dürfen in den Vereinsgewässern und in der Este gefangen werden:
3 Raubfische, 5 Salmoniden, 2 Karpfen und 5 Schleie.
Gemäß Beschluß durch die Jahreshauptversammlung 2007
ist das Angeln mit dem Futterkorb in allen Vereinsgewässern gestattet.
Gemäß Beschluß durch die Jahreshauptversammlung 2010
wird das Raubfischangeln in Sauensiek ab dem 02.Mai 2010 freigegeben
Verboten sind:
In den Sperrgebieten jegliches Angeln ( einschließlich Pöddern)!
Das Benutzen eines Gaffs.
Anfüttern in den Bracks,in Sauensiek und im Ovelgönner Mühlenteich sowie in der Ovelgönner Kiesgrube.
Spinnfischen in den Bracks, in den Sauensieker Teichen und im Ovelgönner Mühlenteich.
Das Angeln mit lebenden Köderfisch.
Das Angel mit gesetzlich geschützen Tieren (Frösche, Molch usw.).
Aalkörbe und Aalschnüre.
Das Angeln mit Drilling auf Karpfen.
Das Vernichten von Seerosen (weiß oder rot).
Benutzung eines Setzkeschers im Tidengewässer.
Der Verkauf von gefangenen Fischen oder das Tauschen gegen andere Güter.
Das Angeln während aller Vereinsveranstaltungen (auch Versammlungen).
Das Befahren von Weiden, Wiesen, Äcker und Obsthöfen.
Übrigens,
Fliegenfischen ist:
Das Angeln mit der künstlichen Fliege, bei der diese mit der Flugschnur
und einer Fliegenrute geworfen wird.
Das Angeln mit künstlicher Fliege und Spinnrute oder Wurfhilfen
wie Wasserkugel, Tiroler-Hölzel oder Sbirolino usw. wird nicht zum
Fliegenfischen gezählt.

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