Der ASV-Scheeben Wind gibt, für Teile der Este, Gastkarten aus!

Der Gastfischereierlaubnisschein wird in der Zeit vom 1. April bis 30. September nur gegen eine Hinterlegungsgebühr von € 20,-- ausgegeben, welche nach Rückgabe erstattet wird.

Erlaubnisscheingebühr: pro Monat (30 Tage) € 60,--

Ausgabestelle: Angelhaus am Brack 4 Moorender Straße 21614 Buxtehude
wärend den öffentlichen Veranstaltungen (Frühschoppen)

Die Sportfischerprüfung muß nachgewiesen werden.



Bedingungen

Gewässer Mühlenteich ab Brücke Umgehungsstrasse (B73)
Este stadteinwärts bis Brücke vor dem Zwinger
Danpfereste ab km 0,0 bis km 2,38 (Wetternschleuse)
Fanggerät Erlaubt sind bis zu 3 Handangeln
Beim Raubfischangelb ist nur eine Angel mit totem Köderfisch oder Spinner erlaubt!
Spinnen und Blinkern ist nur mit abgelegter Spinnerprüfung erlaubt!
Hältern ist verboten.
Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Maßband sind mitzuführen.
Mindestmaße
Aal 45 cm     Karpfen 40 cm
Äsche 32 cm     Lachs 50 cm
Bachforelle 26 cm     Meerforelle 50 cm
Bachsaibling 26 cm     Quappe 35 cm
Barsch 15 cm     Regenbogenforelle 26 cm
Butt/Flunder 20 cm     Schleie 25 cm
Döbel 20 cm     Weißfisch 20 cm
Hecht 60 vm     Zander 60 cm

Für alle nichtgenannte Arten, Rundmäuler und Krebsarten (Ausnahme Wollhandkrabbe) besteht ein ganzjähriges Fangverbot.

Schonzeiten
Äsche 1. Januar bis 15. Mai
alle Forellen 15. Oktober bis 28./29. März
Hecht/Zander 1.Dezember bis 30. April
Lachs 15. Oktober bis 15.März
Fangbegrenzung In einer Woche (Montag bis Sonntag) dürfen
1 Karpfen (Drilling verboten) 5 Schleie,
2 Raubfische (Hecht oder Zander), sowie eine Forelle entnommen werden.
Die Fänge sind sofort in die Fangstatistik einzutragen.
Untermaßige Fische sind waidgerecht zu lösen und sofort zurückzusetzen.
Sperrgebiete Schleuse Moisburger Strasse, hier ...
40 m flußabwärts und 40 m in den Mühlenteich

Hansebrücke, hier...
Raum unter der Brücke bis zum Schleusentor Westfleth, sowie Este aufwärts bis zur Brücke hinter dem Zwinger.
In den Sperrgebieten ist jegliches Angeln einschließlich Pödden verboten.

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