Beschlüsse des ASV Scheeben Wind Buxtehude
Stand Januar 2012!

B E S C H L Ü S S E
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des
ASV „ Scheeben Wind „ e.V.
B U X T E H U D E
Dieses Ringbuch bleibt stets Eigentum des Vereins.
Bei Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes ist das
Ringbuch unaufgefordert zurückzugeben.
Es ist sorgfältig zu behandeln und auf dem laufenden
zu halten .
Bei Verlust sind 10,-- € als Kostenerstattung an
den Verein zu zahlen.
Stand: April 1993
- 2 -
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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Seite |
| Vorbemerkungen und Beschlußfassung |
3 |
| A: Gewässerordnung |
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| Ausweispapiere, Fangbuch, Fangstatistik und Gewässer |
5 |
| Sperrgebiete |
6 |
| Mindestmaße |
7 |
| Schonzeiten |
8 |
| Fangbegrenzungen |
9 - 11 |
| B: Allgemeine Regelungen |
|
| Allgemeine Regelungen |
13 + 14 |
| Mitgliedschaften |
15 |
| Arbeitsdienst |
16 |
| Festausschuß, Jugendgruppe, Fischereiaufseher |
17 |
| Aufnahme, Beiträge und Gebühren |
18 |
| Gastscheine und Präparationen |
19 |
| Ehrungen |
20 |
| Geschäftsführender Vorstand |
21 |
| Erweiterter Vorstand |
22 |
| Fischereiaufsicht |
23 |
| Sonstiges |
24 |
Stand: April 1993
- 3 -
Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Beschlüsse werden durch die Mitgliederversammlungen erlassen und sind für alle Mitglieder bindend.
Verstöße werden nach Ermessen des Vorstandes geahndet.
Änderungen können nur durch die stimmberechtigten Mitglieder eingeleitet
werden.
Sie sollten in einem schriftlichen Antrag spätestens 14 Tage vor dem Tage
- mit Begründung - eingereicht werden.
Beschlußfassung
B G B § 32
Bei der Beschlußfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein- Stimmen zu berechnen.
Enthaltungen sind nicht mitzuzählen !
Stand: April 1993
- 4 -
A. G E W Ä S S E R O R D N U N G
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- 5 -
1. Ausweispapiere
Beim Angeln sind folgende Papiere mitzuführen:
- Sportfischerpass
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
2. Fangstatistik
Ordnungsgemäße Führung der Papiere ist Pflicht.
Vor Angelbeginn sind Datum und wenn erforderlich das Gewässer
einzutragen.
Alle maßig gefangenen Fische sind, sofern sie mitgenommen werden
sollen, sofort in die Fangstatistik einzutragen.
Die Fangstatistiken sind grundsätzlich bei dem Empfang eines
neuen Erlaubnisscheines abzugeben. Wenn keine Besuche am Gewässer aufgezeichnet wurden,
ist eine Fehlmeldung abzugeben. Ohne die Abgabe der Fangstatistik wird kein neuer Erlaubnisschein
ausgegeben !
3. Gewässer
Vereinsgewässer ( ASV-Erlaubnisschein mit Fangstatistik ) sind:
- Kasernenbrack
- Brunckhorsf sehe Wiesen, Adenauerallee bis Osttangente
- 4. Und 5. Brack an der Moorender Straße
- Teichanlage in Sauensiek
- alle Gewässer in Weiden und Moor westliche Begrenzung: Moorender Straße
östliche Begrenzung: Weg an der Landscheide ab Harburger Straße südliche Begrenzung: Bahnlinie Hamburg - Stade
nördliche Begrenzung: Moorwettern bis einschließlich
100 m östlich der Brücke Rübker Straße
- Ovelgönner Mühlenteich und Ovelgönner Kiesgrube
- Este ab Graben Kasernenbrack bis Mündung Wettern einschließlich Mühlenteich
Este ( Fischereierlaubnisschein Este mit Fangstatistik )
- ab Brücke Heimbruch ( Ortsmitte ) bis Graben Kasernenbrack und Mündung Wettern bis Mündung in die Elbe
Lühe ( Fischereierlaubnisschein Lühe mit Fangstatistik )
Verbandsgewässer ( Fischereierlaubnisschein Verbandsgewässer, Fangstatistik über ASV - Erlaubnisschein
Stand: Januar 2007
- 6 -
4. Sperrgebiete
- Schleuse Moisburger Straße ( bei Granini ), hier ...
40 m flußabwärts und
40 m in den Mühlenteich
- Hansebrücke, hier . . .
Raum unter der Brücke bis Schleusentor Westfleth
sowie Este aufwärts bis einschließlich 40 m hinter dem Zwinger ( Ende = Kinderspielplatz ).
In den Sperrgebieten ist jegliches Angeln ( einschließlich Pöddern ) verboten ! ! !
Stand: Januar 2012
- 7 -
5. Mindestmaße
| A a l |
45 cm |
| Ä s c h e |
32 cm |
B a c h f o r e l l e |
26 cm |
| B a c h s a i b l i n g |
26 cm |
B a r s c h |
15 cm |
| B u t t / S c h o l l e |
20 cm |
D ö b e l |
20 cm |
| G r a s- M a r m o r u n d S i l b e r k a r p f e n |
60 cm |
| H e c h t |
60 cm ** |
| K a r p f e n |
40 cm |
L a c h s |
50 cm |
| M e e r f o r e l l e |
50 cm |
| Q u a p p e |
35 cm |
R e g e n b o g e n f o r e l l e |
26 cm |
| S c h l e i e |
25 cm |
| Z a n d e r |
60 cm ** |
Weißfische , allgemein ausgenommen Köderfische |
20 cm |
** Obereste, Graben Kasernenbrack bis Brücke Heimbruch
bleibt das Mindestmaß bei 50 cm.
Lühe und Verbandsgewässer siehe Mindestmaße der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !
Nicht aufgeführte Fisch- und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen
bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz ! ! !
Stand:Januar 2011
- 8 -
7. Schonzeiten für Vereinsgewässer
| Ä s c h e |
01.01. - 15.05. |
| Bach-, Regenbogen- und Meerforelle |
15.10. - 28./29.02. |
| L a c h s |
15.10. - 15.03. |
| H e c h t |
01.12. - 30.04. |
| Z a n d e r |
01.12. - 30.04. |
Friedfische in den Bracks, Ovelgönner Mühlenteich,
Ovelgönner Kiesgrube und Teichanlage Sauensiek |
16.11. - 28./29.02. |
Este, Lühe und Verbandsgewässer siehe Schonzeiten der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !
Das Verbot des Raubfischfangs in Sauensiek ist ab dem 02.05.2010 aufgehoben
Für alle nicht aufgeführten Fisch- und Krebsarten gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten
laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz ! ! !
Laut Niedersächsischem Fischereigesetz ist der Fang von Nase, Mühlkoppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger,
Ellritze, Bach-, Fluß- Meerneunauge und Rapfen verboten ! ! !
Stand: Januar 2010
- 9 -
8. Fangbegrenzung und Begrenzung des Gerätes
7.1 sachlich
7.1.1 Obereste
Brücke Heimbruch (Ortsmitte) bis Graben Kasernenbrack:
Dort darf nur mit einer Rute gefischt werden.
Erlaubt sind Fliegenfischen, Spinnfischen und toter Köderfisch.
Außerdem gilt für Graben Kasernenbrack bis Übungsgelände der Bundeswehr (Weißer Sand): Dort darf mit drei Ruten
(nur Grundangeln) ab 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr auf Aal gefischt werden.
7.1.2 In den Vereinsgewässern sind folgende Fänge pro Angelwoche erlaubt :
2 Raubfische ( Hecht bzw. Zander )
5 Salmoniden, davon 1 Meerforelle oder 1 Lachs
1 Karpfen (Drilling verboten!) und
5 Schleie
7.1.3 In der Este sind folgende Fänge pro Angelwoche erlaubt:
3 Raubfische ( Hecht bzw. Zander )
5 Salmoniden,
2 Karpfen und
5 Schleie
7.1.4 Für die Lühe bestehen keine Fangbegrenzungen
7.1.5 Fangbegrenzung in den Verbandsgewässern:
Siehe Punkt 7 der Fischereierlaubnis für die Verbandsgewässer
Aalkörbe und Aalschnüre sind in allen Gewässern verboten ! ! !
A c h t u n g ! ! ! Es gelten für die Vereinsgewässer und für die Este insgesamt jedoch höchstens folgende Fänge pro Woche:
3 Raubfische, 5 Salmoniden, 2 Karpfen und 5 Schleie
Stand: Januar 2010
10/
- 10 -
Spinnfischen und Fliegenfischen ist in allen Gewässern nur gestattet, wenn die jeweilige Prüfung abgelegt
und im Sportfischerpaß eingetragen ist.
Pöddern ist überall ( außer in den Sperrgebieten ) an allen Tagen erlaubt.
- Mit totem Köderfisch darf generell nur mit einer Rute geangelt werden ( Grundangeln ausgenommen ).
- Während des Spinnfischens ist keine andere Angelart erlaubt ! ! !
- Das Benutzen eines Gaffs ist verboten ! ! !
- Anfüttern in den Bracks im Ovelgönner Mühlenteich in der Ovelgönner Kiesgrube und in der Teichanlage Sauensiek ist verboten ! ! !
- Spinnfischen in den Bracks, im Ovelgönner Mühlenteich und in der Teichanlage Sauensiek ist verboten ! ! !
- Die Gesamtzahl der zur selben Zeit benutzten Ruten darf 3 ( drei ), Jugendliche siehe Seite 17, nicht überschreiten.
- Das Angeln mit gesetzlich geschützten Tieren ( Frösche, Molch usw. ) ist verboten ! ! !
- Das Angeln mit dem Futterkorb ist in allen Vereinsgewässern gestattet.
- Wärend der Schonzeit von Hecht/Zander ist hinter einem Spirolino nur ein Einzelhaken erlaubt.
Fliegenfischen ist:
Das Angeln mit der künstlichen Fliege, bei der diese mit der Flugschnur
und einer Fliegenrute geworfen wird.
Das Angeln mit künstlicher Fliege und Spinnrute oder Wurfhilfen
wie Wasserkugel, Tiroler-Hölzel oder Sbirolino usw. wird nicht zum
Fliegenfischen gezählt.
7.1.7 Die Angelwoche zählt von Montag bis Sonntag
Stand: Januar 2010
11/
- 11 -
7.2 zeitlich
7.2.1 Mühlenteich, Obereste
Graben Kasernebrack bis Übungsgelände der Bundeswehr (weißer Sand)
Das Aalangeln ist dort
nur von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr gestattet.
Brücke Heimbruch (Ortsmitte) bis Graben Kasernenbrack
Dort ist das Angeln mit einer Rute nur gestattet:
Mit Fliege vom 01.03. bis 31.12.
Mit Spinner (ein Drilling
Widerhaken angedrückt !!!) vom 01.06. bis 15.10.
Mit Köderfisch
(mindestens 12 cm !!!) vom 16.04. bis 31.01.
7.2.2 Übrige Vereinsgewässer
Für Raubfische, Meerforellen und Lachs
ist der Fang in der gesamten Woche in allen Gewässern, außer siehe Absatz 2 und Schonzeiten, erlaubt.
In der Zeit vom 01.12. bis 30.04.
gilt ein generelles Verbot für das Spinnfischen in den Wiesen
(Wettern, Weidebach, Fokkengraben usw.) und
in den Brunckhorst'sehen Wiesen + Ovelgönner Kiesteich.
Stand: Dezember 2004
- 12 -
B. A L L G E M E I N E
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R E G E L U N G E N
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- 13 -
1. Allgemeine Regelungen
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, jegliche Gewässerverschmutzung dem Vorstand sowie der Polizei oder dem
Ordnungsamt unverzüglich anzuzeigen.
- Kameradschaft am Gewässer ist für jedes Mitglied eine selbstverständliche Pflicht.
- Die Ufer und Anlagen der Gewässer sind sauberzuhalten und mit Sorgfalt zu betreten. Dieses gilt
insbesondere, wenn Kulturen Vorhanden sind oder das Gras gemäht werden soll.
- Der Abstand von Angler zu Angler soll an den Gewässern mindestens 10 m betragen, beim
Raubfischangeln oder Spinnen 50 m. Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn der Angler, der zuerst am Gewässer
war, dieses gestattet.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht, Angler welche sich nicht ausweisen können, vom Wasser zu
verweisen und dem Vorstand oder der Polizei zu melden.
- In geschlossenen Ortschaften sind die Angelruten im Futteral zu tragen. Für alle Schäden
und Unfälle ist der Verursacher selbst verantwortlich und haftbar !
- Seerosen (weiß und rot) stehen unter Naturschutz und dürfen nicht vernichtet werden !
- Ruhe am Wasser ist Pflicht.
Stand: April 1993
- 14 -
- - Für die Behandlung gefangener Fische gilt:
- Untermaßige Fische sind vorsichtig zurückzusetzen !
- Ist schonende Hakenlösung nicht möglich, Vorfach abschneiden und Fisch zurücksetzen.
- Schwerbeschädigte Fische sind zu töten und zu vergraben.
- In Tidengewässern dürfen keine Setzkescher verwendet werden.
- Der Verkauf von gefangenen Fischen oder das Tauschen gegen andere Güter ist verboten !!!
- Während aller Vereinsveranstaltungen (auch Versammlungen !) darf nicht geangelt werden !
- Geparkte Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht behindern.
dieses gilt auch auf den landwirtschaftlich genutzten Feldwegen, Zufahrten zu Viehweiden usw..
- Weiden, Wiesen, Äcker und Obsthöfe dürfen nicht befahren werden. Gatter müssen verschlossen bleiben.
Stand: Januar 2012
- 15 -
2. Mitgliedschaft
Laut § 6 der Vereinssatzung kann jeder unbescholtene Bürger bzw.
in besonderen Fällen auch Personengemeinschaften Vereinsmitglied
werden.
Einzelpersonen müssen im Besitz der Sportfischerprüfung sein.
Zur Aufnahme in den Verein muß ein schriftlicher Antrag gestellt
werden.
Der Vorstand entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.
Passive Mitgliedschaft
Jedes aktive Mitglied, welches längere Zeit ortsabwesend oder krank ist, oder auch nicht mehr zum Angeln
geht, kann passives Mitglied werden. Antrag bitte schriftlich - bis spätestens 30. September -
an den geschäftsführenden Vorstand richten.
Passive Mitglieder können an Versammlungen teilnehmen, Sie haben aber kein Stimmrecht.
Wer im laufe des Jahres wieder aktiv werden will, zahlt die
Beitragsdifferenz
Passiv / Aktiv nach.
Fördernde Mitglieder
Diese können an Versammlungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
Stand: Januar 2012
- 16 -
3. Arbeitsdienst
Arbeitsdienst ist für jedes Mitglied Pflicht.
Mit dem Jahresbeitrag sind durch die Aktiven jährlich 30,-- € als Arbeitsdienstgeld zu entrichten. Jugendliche ab
16 Jahre entrichten 20,-- €.
Bei Teilnahme am Arbeitsdienst (alle 2 Jahre) werden 60- bzw 40 Euro zurückerstattet.
Durch die Jahreshauptversammlung am 21.01.2011 beschlossen;
Gültig ab 2012!
Die Arbeitsdiensttermine werden im Jahresterminkalender bekanntgegeben. Der Anfangsbuchstabe des
Familiennamens ist der Kennbuchstabe für den aufgeforderten Arbeitsdiensttag.
Wer vor Abschluß des Arbeitsdienstes geht oder wer zu spät kommt, erhält nur für den abgeleisteten Teil
des Arbeitsdienstes das Arbeitsdienstgeld zurück.
Bei Mitgliedern, die nicht zum Arbeitsdienst erscheinen. verfällt das Arbeitsdienstgeld zu Gunsten
einer gesonderten Arbeitsdienstkasse. Aus deren Bestand werden weitere Instandsetzungs-
und Erhaltungsmaßnahmen durch Mitglieder oder Firmen finanziert. Das Arbeitsdienstgeld ist zweckgebunden.
Ausgenommen vom Zahlen des Arbeitsdienstgeldes sind:
- Der geschäftsführende Vorstand, der erweiterte Vorstand und die Fischereiaufseher (Seite 21 - 22 - 23) .
- Mitglieder ab 65 Jahre und Schwerbehinderte ab 50 % (Nachweis ist dem Vorstand vorzulegen) .
- Ehrenmitglieder, passive und fördernde Mitglieder.
Stand: Januar 2011
- 17 -
4. Stellung der Jugendgruppe und des Festausschusses
Die Jugendgruppe und der Festausschuß unterstehen dem Vorstand.
Dieses ist wegen der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortlichkeit der Vereinsführung erforderlich.
Zur Jugendgruppe
Sie dürfen nur mit 2 Ruten angeln.
Gemäß Jahreshauptversammlung 29.01.2010 dürfen Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr mit 3 Ruten angeln.
In der Este von Mündung Wettern bis zur Mündung in die Elbe sind 3 Ruten erlaubt.
Eine Aufsicht ist nicht erforderlich.
Ohne Begleitung eines Erwachsenen dürfen Jugendliche
allerdings nur bis 22.00 Uhr an den Gewässern verweilen.
Jugendliche die im laufenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden gehören der Jugendgruppe bis zum Ende des Jahres an.
5. Fischereiaufseher
Fischereiaufseher haben das Recht Ausweise, Setzkescher, Fang sowie das Fangbuch zu kontrollieren.
Sie haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Stand: Januar 2010
- 18 -
6. Beiträge und Gebührenordnung gültig ab 2007 in Euro ( € )
| |
|
|
Familienbeitrag |
| Aufnahmegebühr |
Aktive/Senioren |
200 € |
100 € |
| |
Jugendliche |
50 € |
25 € |
| Jahresbeitrag |
Aktive/ Senioren |
110 € *** |
55 € |
| |
Jugend bis 15 Jahre |
40 € |
30 € |
| |
Jugend ab 16 Jahre |
85 € *** |
65 € *** |
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Rentner, unter 800 € |
65 € |
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passiv/förd. Mitglieder |
20 € |
|
| |
Ehrenmitglieder |
10 € |
|
*** einschließlich Arbeitsdienstgeld
Der ermäßigte Familienbeitrag gilt nur für Ehefrauen. Für Kinder gilt der Familienbeitrag nur so lange,
wie das Kind nicht volljährig ist. Der Haushaltsvorstand muß den vollen Beitrag zahlen.
Maßgebend für die Einstufung in die jeweilige Altersgruppe bei den Jugendlichen ist das Alter, das in
dem Kalenderjahr in dem der Beitrag fällig wird, erreicht wird.
Laut Satzung muß der Jahresbeitrag bis zum 31. März jeden Jahres voll entrichtet sein. Nach
einmaliger Mahnung (Gebühr 5 €) und Nichtzahlung innerhalb der angegebenen Frist erfolgt der
sofortige Ausschluß aus dem Verein.
Für Beitragszahlungen ist nach Möglichkeit das Bankeinzugsverfahren zu wählen. Zahlungen per
Überweisung bitte auf das Vereinskonto bei der
Sparkasse Harburg - Buxtehude Konto 500 51523 BLZ 207 500 00 Achtung!
Keine Bareinzahlungen
Die Beitragsmarkenausgabe erfolgt jeweils eine Stunde vor Beginn der Jahreshauptversammlung und an den im
Jahresterminkalender genannten Zeiten. Wer den Jahresbeitrag noch nicht entrichtet hat, darf im laufenden
Jahr nicht angeln. Ab 1. April muß die Beitragsmarke des laufenden Jahres im Sportfischerpass enthalten
sein. Bis dahin reicht der Einzahlungsnachweis als Ersatzbeleg.
Die Erlaubnisscheine werden mit den Beitragsmarken ausgegeben. Grundsätzlich ist der Erhalt von
Beitragsmarken und von Erlaubnisscheinen außerhalb der festgesetzten Termine nur durch Zusendung
eines Freiumschlages an den Kassenwart (Seite 21) möglich.
Stand: Januar 2012
- 19 -
7. Gastscheine für Vereine der Niederelbe
Hier wird eine Neuregelung angestrebt.
Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit.
8. Präparieren von Trophäen
Fische, Fischköpfe o.ä. dürfen auf Vereinskosten nur nach Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
zur Präparation in Auftrag gegeben werden.
Es muß sich dabei um besondere Prachtexemplare handeln.
Stand: April 1993
- 20 -
9. Ehrungen
BRONZENE EHRENNADEL
nach 10 Jahren Mitgliedschaft im ASV
SILBERNE EHRENNADEL
nach 20 Jahren Mitgliedschaft im ASV
GOLDENE EHRENNADEL
nach 30 Jahren Mitgliedschaft im ASV
EHRENMITGLIEDSCHAFT
nach 40 Jahren Mitgliedschaft im ASV
Der Vorstand kann auch Ehrungen für besondere Verdienste
im ASV vornehmen.
Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit im Vorstand erforderlich.
Geburtstage
Mitglieder, die das Alter von 75, 80, 85 Jahre usw. erreicht haben und länger als 20 Jahre dem ASV
angehören, werden vom Vorstand mit der traditionellen Buddel „ ESTEWASSER „ beglückwünscht.
Stand: Januar 2007
- 21 -
10. Zusammensetzung des Vorstandes
| Ehrenvorsitzender |
|
WOLFGANG GODEHART |
| Osterladekop 9a |
| 21635 Jork |
| a. Geschäftsführender Vorstand |
|
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| |
| |
| |
1. Vorsitzender |
ECKHARD BLOCK |
| Dobbheide 8 |
21629 Neu Wulmstorf
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| |
2. Vorsitzender |
MANFRED WIESENBERG |
| Feldstraße 44 |
21635 Jork
|
| |
Schriftführer |
HELMUTH JUHNKE |
| Altländer Straße 34 |
21614 Buxtehude
|
| |
Kassenwart |
JURECK ROMANOWSKI |
| Estebrügger Str. 71 |
21635 Jork
|
Stand: Januar 2012
- 22 -
| b. Erweiterter Vorstand |
|
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| |
| |
|
Obmann Gewässerwarte |
MARTIN FRERICHS |
| W.-Hillermann Weg 6 |
21629 Neu Wulmstorf
|
| |
Salmonidenwart |
MANFRED KRAUß |
| Neue Straße 43 |
21635 Jork-Estebrügge
|
| |
Gewässerwart |
STEPHAN BAUER |
| Im Obstgarten 36 |
21614 Buxtehude
|
| |
Gewässerwart |
RENE KRIESE |
| Mühlenstr. 2a |
21629 Neu Wulmstorf
|
| |
Gewässerwart |
GÜNTER ROS |
| Sagekuhle 27 |
21614 Buxtehude
|
| |
Gewässerwart |
BJÖRN WINTJEN |
| In der Sieke 3 |
21258 Heidenau
|
| |
Jugendwart |
BJÖRN HANSEN |
| Vierzigstücken 23 |
21129 Hamburg
|
| |
Jugendwart |
LEON HÖPPNER |
| Staderstraße 18 |
21614 Buxtehude
|
| |
Pressewart |
DAGMAR BLOCK |
| Dobbheide 8 |
21629 Neu Wulmstorf
|
| |
Sportwart |
NICO MARTENS |
| Holunderweg 29 |
21614 Buxtehude
|
| |
Sportwart (Stellvertreter) |
LUTZ MARTENS |
| Rostocker Str. 6 |
21614 Buxtehude
|
| |
Beisitzer |
HELMUT BORCHERT |
| Gurkenallee 6 |
21614 Buxtehude
|
| |
Beisitzer |
WERNER OLDÖRP |
| Th.-Storm-Str. 16 |
21614 Buxtehude
|
Stand: Januar 2012
- 23 -
c. Amtliche Fischereiaufseher
| Jörn |
Berg |
| Eckart |
Bösche |
| Manfred |
Krauß |
| Jörg |
Philipp |
| Jureck |
Romanowski |
| Wolfgang |
Tomczak |
d. Vereinsfischereiaufseher
| Eike |
Block |
| Jan |
Martens |
| Mario |
Neske |
| Werner |
Oldörp |
| Toni |
Schulz |
| Marcel |
Tomczak |
e. Kassenprüfer
| Helmut |
Baginski |
| Thomas |
Bartsch |
| Holger |
Ringel |
f. Ehrenrat
| Herbert |
Lodde |
| Helmut |
Borchert |
| Hans-J. |
Oelkers |
g. stellv. Ehrenrat
h. Festausschuß
Eckhard Block oder Manfred Wiesenberg.
Weitere Mitglieder nach Bedarf.
Stand: Januar 2011
- 24 -
11. Sonstiges
Vereinsveranstaltungen sind:
Jahreshauptversammlung
Mitgliederversammlungen
Anangeln - Königsangeln - Damenangeln - Nachtangeln
Raubfischangeln - Abangeln und Umbüdelabend
Alle Termine sind aus dem Jahresterminkalender ersichtlich.
Einzelheiten werden soweit erforderlich an den bekannten
Stellen ausgehängt.
Auch im Internet unter
http: / / www.asv-scheeben-wind.de
ist der Verein ganz aktuell zu erreichen!
Stand: Januar 2010
Beschluesse2012 Hier die Beschlüße als *.pdf Datei zum Ausdrucken!
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